Der CDA Landesverband Brandenburg fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung der geplanten Erhöhung der Kindererziehungszeiten von einem auf zwei Jahre bei Geburten bis Dezember 1991 aus Steuermitteln zu finanzieren.
Durch die rückwirkende Anerkennung längerer Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 erhöht sich die Summe der vom Bund finanzierten Beitragszahlen nicht.
Bei gleichbleibendem Rentenbeitragssatz sind die Mehrausgaben nur durch die noch existierenden Rücklagen aus der Rentenversicherung zu decken.
Dazu sagt Frau Petra Müllenbach, Mitglied des Landesvorstandes der CDA Brandenburg: „Da es sich bei den Kindererziehungszeiten um gesamtgesellschaftliche Leistungen handelt, dürfen diese nicht aus dem Topf der Rentenversicherung gezahlt werden. Sie sollten durch Bundeszusschüsse an die Rentenversicherungsträger finanziert werden.“
"Die CDA Brandenburg wird auf der Bundestagung der CDA Deutschland am kommenden Wochenende dazu einen entsprechenden Antrag einreichen." teilte der Landesvorsitzende der CDA Brandenburg Herr Emanuel Duhs mit.